Wärmeschutz
Der Wärmeschutz im Bauwesen als Teilbereich der Bauphysik kann in
die Bereiche Winterlicher Wärmeschutz und Sommerlicher Wärmeschutz aufgeteilt
werden.
Winterlicher Wärmeschutz
Der Winterliche Wärmeschutz hat den Zweck, während der Heizperiode an
den Innenoberflächen der Bauteile eine ausreichend hohe Oberflächentemperatur
zu gewährleisten und damit Oberflächenkondensat bei in Wohnräumen üblichem
Raumklima auszuschließen. Oberflächenkondensat entsteht, wenn dieTemperatur
der Wandoberfläche unter der Taupunkttemperatur liegt. Die einzuhaltenden
Werte, beschrieben durch den Wärmedurchlaßwiderstand R in m²K/W werden
als Mindestwärmeschutz in der DIN 4108 definiert. Weiter dient der Winterliche
Wärmeschutz dazu, Bauteilkonstruktionen zu definieren, die den Wärmeverlust
durch Transmission so weit begrenzen, dass die in der Energieeinsparverordnung
(EnEV) genannten Grenzwerte eingehalten werden können. Diese werden
durch den Wärmedurchgangskoeffizienten, den so genannten U-Wert (früher
k-Wert) in W/m²K beschrieben.
Sommerlicher Wärmeschutz
Der Sommerliche Wärmeschutz dient dazu, die durch Sonneneinstrahlung
verursachte Aufheizung von Räumen, die in der Regel im wesentlichen
auf eine Einstrahlung durch die Fenster zurückzuführen ist, so weit
zu begrenzen, dass ein behagliches Raumklima gewährleistet wird. Hierbei
soll gemäß den Vorschriften der Energieeinsparverordnung nach Möglichkeit
auf den Einsatz von Klimatisierung verzichtet werden. Der Sommerliche
Wärmeschutz, der ebenfalls in DIN 4108 geregelt ist, wird beeinflusst
durch die Abmessungen des Raumes, die Orientierung der Fenster, die
Art der Verglasung und der Sonnenschutzeinrichtung, interne Wärmequellen
(z. B. Personenwärme, Abwärme von PC`s oder Beleuchtung) sowie die im
Raum vorhandenen Speichermassen der Bauteile.
Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Februar 2002 in Kraft
getreten und löste die bis dahin geltende Wärmeschutzverordnung (WSchV)
und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab. Die Energieeinsparverordnung
definiert Mindeststandards für neue und bestehende Wohngebäude hinsichtlich
des Dämmstandards und der Qualität der Anlagentechnik.
Die EnEV und die von ihr in Bezug genommenen Normen legen fest, wie
der Primärenergiebedarf, der Endenergiebedarf und der Heizenergiebedarf
zu berechnen sind und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen.
Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung sollten als absolutes
Minimum angesehen werden, die angesichts steigender Energiepreise und
heutiger Bau- und Anlagentechnologie weit unterschritten werden können.
aus Wikipedia,
der freien Enzyklopädie
Was ist ein Energiepass für Gebäude?
Ein Energiepass für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz
eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energiepass können Gebäude energetisch
miteinander verglichen werden. Der Energiepass informiert Verbraucher
objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf
von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Entwickelt wurde der Energiepass durch die Deutsche Energie-Agentur
GmbH (dena)
Siehe auch http://www.gebaeudeenergiepass.de