Wärmeschutz

Der Wärmeschutz im Bauwesen als Teilbereich der Bauphysik kann in die Bereiche Winterlicher Wärmeschutz und Sommerlicher Wärmeschutz aufgeteilt werden.

Winterlicher Wärmeschutz
Der Winterliche Wärmeschutz hat den Zweck, während der Heizperiode an den Innenoberflächen der Bauteile eine ausreichend hohe Oberflächentemperatur zu gewährleisten und damit Oberflächenkondensat bei in Wohnräumen üblichem Raumklima auszuschließen. Oberflächenkondensat entsteht, wenn dieTemperatur der Wandoberfläche unter der Taupunkttemperatur liegt. Die einzuhaltenden Werte, beschrieben durch den Wärmedurchlaßwiderstand R in m²K/W werden als Mindestwärmeschutz in der DIN 4108 definiert. Weiter dient der Winterliche Wärmeschutz dazu, Bauteilkonstruktionen zu definieren, die den Wärmeverlust durch Transmission so weit begrenzen, dass die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) genannten Grenzwerte eingehalten werden können. Diese werden durch den Wärmedurchgangskoeffizienten, den so genannten U-Wert (früher k-Wert) in W/m²K beschrieben.

Sommerlicher Wärmeschutz
Der Sommerliche Wärmeschutz dient dazu, die durch Sonneneinstrahlung verursachte Aufheizung von Räumen, die in der Regel im wesentlichen auf eine Einstrahlung durch die Fenster zurückzuführen ist, so weit zu begrenzen, dass ein behagliches Raumklima gewährleistet wird. Hierbei soll gemäß den Vorschriften der Energieeinsparverordnung nach Möglichkeit auf den Einsatz von Klimatisierung verzichtet werden. Der Sommerliche Wärmeschutz, der ebenfalls in DIN 4108 geregelt ist, wird beeinflusst durch die Abmessungen des Raumes, die Orientierung der Fenster, die Art der Verglasung und der Sonnenschutzeinrichtung, interne Wärmequellen (z. B. Personenwärme, Abwärme von PC`s oder Beleuchtung) sowie die im Raum vorhandenen Speichermassen der Bauteile.

Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Februar 2002 in Kraft getreten und löste die bis dahin geltende Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab. Die Energieeinsparverordnung definiert Mindeststandards für neue und bestehende Wohngebäude hinsichtlich des Dämmstandards und der Qualität der Anlagentechnik.
Die EnEV und die von ihr in Bezug genommenen Normen legen fest, wie der Primärenergiebedarf, der Endenergiebedarf und der Heizenergiebedarf zu berechnen sind und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen.
Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung sollten als absolutes Minimum angesehen werden, die angesichts steigender Energiepreise und heutiger Bau- und Anlagentechnologie weit unterschritten werden können.

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Was ist ein Energiepass für Gebäude?
Ein Energiepass für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energiepass können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Entwickelt wurde der Energiepass durch die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Siehe auch http://www.gebaeudeenergiepass.de

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